Auf Grund einiger Nachfragen und auch verschiedener, verwirrender Information der HNA, wollen wir euch heute über den aktuellen Stand bezgl. möglicher Absteiger aus den verschiedenen Spielklassen informieren:
Hessenliga:
19 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 6 Absteiger – Richtzahl 18
Mit Gießen & Frankfurt II gibt es 2 Absteiger aus der Regionalliga. Das bedeutet, dass die Hessenliga in diesem Jahr 5 direkte Absteiger haben wird.
Von den Nord-Vertretern ist der SV Steinbach bereits abgestiegen, somit hängen weitere Rechenspiele jetzt am FSV Wolfhagen.
Verbandsliga:
17 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 5 Absteiger – Richtzahl 17
Ein oder zwei Absteiger aus der Hessenliga bedeuten drei oder vier direkte Absteiger aus der Verbandsliga.
Die SG Hombressen/Udenhausen steht als Absteiger in die Kasseler Gruppenligen fest, die TSG Sandershausen und der FSV Dörnberg kämpfen derzeit noch um den Klassenerhalt.
Gruppenliga:
Gruppe 1&2: 16 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 4 Absteiger – Richtzahl 16
Hier ist die Formulierung „Sollten aus der Verbandsliga 1 oder 3 Mannschaften absteigen, wird über ein Entscheidungsspiel zwischen den Dritt- bzw. Viertletzten der beiden Gruppen ein zusätzlicher Absteiger ermittelt“ entscheidend.
Schaffen sowohl TSG als auch FSV den Klassenerhalt bzw. erreichen mind. die Relegation, spielen die beiden Tabellen-14. den fünften Absteiger aus der Gruppenliga aus. Steigen beide direkt ab, spielen die beiden Tabellen-13. den siebten Absteiger aus der Gruppenliga aus. Steigt nur einer der beiden direkt ab, steigen die beiden Tabellen-14. Direkt ab.
Gefährdet ist aus der Sicht des Fussballkreises Hofgeismar/Wolfhagen nur noch der SV Espenau. Der FSV Wolfhagen II könnte zwar rechnerisch noch „eingeholt“ werden, hat jedoch ausreichend Punkte in den direkten Vergleichen gesammelt.
Kreisoberliga bis Kreisliga B:
Hier ist die Rechnung ganz einfach:
Der Tabellenletzte steigt in jedem Fall ab! Mehr als einen Absteiger wird es in der aktuellen Konstellation nicht geben.
Sollte der SV Espenau NICHT absteigen, entfallen die geplanten Relegationsspiele zwischen den jeweiligen Ligen und der Tabellendritte (sofern das Aufstiegs- bzw. Relegationsrecht wahrgenommen wird) steigt direkt mit auf.
WICHTIG: Das Aufstiegsrecht kann nur bis Platz 4 wahrgenommen werden, das Relegationsrecht nur bis Platz 5.
ZUSATZINFO: Wenn KEINE Mannschaft das Aufstiegsrecht wahrnimmt, kann auch keine Mannschaft das Relegationsrecht wahrnehmen.
Alle Angaben wie immer ohne Gewähr 😉
Infos vom Kreisfußballausschuss
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